Vollversammlung
Die Vollversammlung besteht aus den Mitgliedern der LAG. Die LAG-Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher und zwei StellvertreterInnen sowie das LAG-Entscheidungsgremium mit Steuerungsfunktion.
Die LAG-Vollversammlung hat folgende Aufgaben:
- Beschluss der LILE und deren Fortschreibung(en)
- Umsetzung der LILE
- Überwachung und Steuerung der Umsetzung der LILE (u.a. Abnahme der Jahresberichte, der Konten und der Jahresabschlüsse)
- Wahl und Abberufung eineR SprecherIn und von zwei StellvertreterInnen
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Entscheidungsgremiums mit Steuerungsfunktion
- Änderungen der Geschäftsordnung
- Auflösung der LAG.
Die LAG-Vollversammlung tagt mindestens einmal jährlich.
Neben der Förderung und Unterstützung einzelner Vorhaben bzw. einzelner Projektträger wird die LAG eigene Projekte initiieren: Zum einen wird die LAG verschiedene ProjektträgerInnen zusammenbringen, um so ein komplexeres und für die Region bedeutsameres Projekt zu entwickeln, zum anderen, indem sie selbst die Projektträgerschaft übernimm